Impressum
PrimeHost GmbH
Judengässli 20
4123 Allschwil, Schweiz
Geschäftsführer: Ladina & Philipp Roggensinger, ladina@primehost.ch
CH-ID:
CH-020-4031564-9 (Handelsregistereintrag)
UID Schweiz:
CHE-112.476.172
(Firmenregister)
MwSt.-Nr.: CHE-112.476.172 MWST
Zahlungsverbindung
Kontoinhaber
PrimeHost GmbH
Judengässli 20
4123 Allschwil
CHF - Schweizer Franken
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Mingerstrasse 20
3030 Bern
Schweiz
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PCK: 85-250750-2
EUR - Euroüberweisungen
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WISE EUROPE S.A.
Rue du Trône 100
3rd floor
Brussels
1050
Belgium
BIC: TRWIBEB1XXX
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden/Gast, nachfolgend Kunde genannt, und der PrimeHost GmbH, im Folgenden als Unternehmen bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Allschwil, Baselland, Schweiz Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Unternehmens.
3. Definitionen
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronische Nachrichten wie und E-Mail-, SMS-, WhatsApp-Nachrichten oder Ähnliches.
Vertragspartner sind der Kunde und das Unternehmen.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über den Bezug von Produkten und/oder Dienstleitungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden oder konkludent zustande.
Vertragsänderungen werden für das Unternehmen erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Kunden sind unwirksam.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Bestellung des Kunden.
Sollten trotz einer bestätigten Bestellung keine Lieferung möglich sein (Ferien, Engpass von Rohmaterial und dergleichen), so muss das Unternehmen den Kunden rechtzeitig informieren und ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Lehnt der Kunde das Ersatzangebot ab, so hat das Unternehmen vom Kunden bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
6. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Unternehmen kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen und die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Unternehmens zu zahlen. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Unternehmen bestätigt werden.
Die Preise können vom Unternehmen geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Betstellung veranlasst. Je nach Vereinbarung kann das Unternehmen eine Anzahlung von bis zu 100% des gesamten Auftrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Unternehmen kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestellung zu überweisen. Erfolgt die Bestellung kurzfristiger, so verlangt das Unternehmen eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Unternehmen vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Unternehmen steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Kunden zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Unternehmens für den Kunden entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens bei Lieferung in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Für jede Mahnung kann das Unternehmen eine Mahngebühr von CHF 40 CHF erheben. Gegenüber Forderungen des Unternehmens ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
7. Rücktritt durch das Unternehmen
Bis und mit 10 Tage vor dem vereinbarten Lieferdatum kann das Unternehmen ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Unternehmen berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Unternehmen gesetzten Frist nicht geleistet;
- Krankheit von relevanten Mitarbeitenden, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unzumutbar machen;
- höhere Gewalt oder andere vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- das Unternehmen begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Kunden oder das Ansehen des Unternehmen beeinträchtigen kann;
- der Kunde zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- der Zweck bzw. der Bestellung resp. dier Verwendung des Produktes /der Dienstleistung gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Unternehmen aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die bestellten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
8. Annullation der Bestellung / Annuallationsgebühren
Annullation
Eine Annullation der Bestellung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichannehmen der Leistung durch den Kunden werden 100% der bestellten Leistungen in Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des kunden beim Unternehmen. Dies gilt sowohl für Briefe als auch elektronische Nachrichten.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten bestellten Leistungen, so kann das Unternehmen die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren
Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn gebuchte Leistungen annulliert oder geändert (gemindert) werden. Deren Höhe ist abhängig vom Zeitpunkt der Annullation/Änderung und des Fortschrittes des Produktion, resp. des Einkaufes von Waren, die der Produktion dienen und anerweitigen Kosten, die durch den Auftrag ausgelöst worden sind (Abgaben, Kommissionen, Gebühren usw.)
Schadenminderung
Das Unternehmen ist bestrebt, sowohl für annullierte Bestellungen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Unternehmen die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen abzüglich allfälliger Kosten für Aufwendungen des Weiterverkaufs (bspw. Kommissionen, Gebühren, Arbeitsaufwand, …).
9.Zusätzliche Bedingungen für Grossaufträge
Grossaufträge werden definiert als Aufträge, die 20 oder mehr Einheiten betreffen. Die 20 Einheiten können sich aus einem oder mehreren verschiedenen Produkten zusammensetzen.
Ein Grossauftrag muss vom Unternehmen aktiv bestätigt werden (eine automatische Bestätigung (z.B. durch einene Webshop) gilt nicht als aktive Bestätigung). Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Kunden erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.
Eine Annulation eines Grossauftrages hat eine Kosten folge von 100%. Abweichende Abmachungen sind schriftlich zu treffen und vom UNternehmen schriftlich zu bestätigen.
10.Handlungen, Benutzung und Haftung
Das Unternehmen bedingt die Haftung gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Unterkunft auftreten, wird sich das Unternehmen auf unmittelbare Anzeige des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde, rechtzeitig einen Mangel dem Unternehmen anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Unternehmen haftet nicht für die eingebrachten Sachen der Kunden.
Das Unternehmen haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Kunden lediglich vermittelt hat.eben.
11.Weitere Bestimmungen
Wünscht der Kunde Leistungen, die nicht vom Unternehmen selbst erbracht werden, so handelt das Unternehmen lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Kunden eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Datenschutzerklärung PrimeHost GmbH
Alle Angelegenheiten rund um das Thema Datenschutz liegen uns sehr am Herzen, darum finden Sie folgend die Informationen zu Ihrem persönlichen Datenschutz.
Allgemeines
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die PrimeHost GmbH (nachfolgend "Unternehmen") auf dieser Website auf.
Verantwortliches Unternehmen
PrimeHost GmbHJudengässli 204123 Allschwil
Schweiz
Handelsregistereinträge
Das verantwortliche Unternehmen ist unter dem folgenden Namen im Handelsregister eingetragen:
PrimeHost GmbH
UID:
CHE-112.476.172
(Firmenregister)
Handelsregisteramt: Baselland, Schweiz
Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des verantwortlichen Unternehmens ist:
Philipp Roggensinger
Judengässli 20
4123 Allschwil
Schweiz
Tel.: +41 79 515 78 41
E-Mail: philipp@primehost.ch
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- Es wird geprüft, ob die Daten vollständig und unverändert ihren jeweiligen Empfänger erreichen.
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Allschwil, 12.10.2024